Michael Zauft & Dr. Holger Rößling
Projektleitung
Tel: (0331) 971 64 868/ -862
kalkmoore(at)naturschutzfonds.de
Landkreis: Märkisch-Oderland
Größe des FFH-Gebiets: ca. 171 ha
Schutzstatus: Naturschutzgebiet „Ruhlsdorfer Bruch“, , Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Märkische Schweiz“
Natura 2000: FFH-Gebiet, Code: DE 3450-302
Hydrogenetische Moortypen: Durchströmungsmoor, Verlandungsmoor, (Quellmoor)
Ökologische Moortypen: Reichmoor, Basen-Zwischenmoor
Südlich von Ruhlsdorf liegen in einem ca. 200m breiten vermoorten Talabschnitt der Ruhlsdofer See und der Haussee. Ursprünglich gab es vermutlich keine Verbindung zwischen beiden Seen. Das heutige Grabensystem wurde erst für die Gewinnung von Wiesenflächen angelegt. Heute wird die Wiesennutzung in Teilbereichen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufrecht erhalten. Insbesondere in den feuchteren Bereichen zwischen den Seen, die ursprünglich durch braunmoosreiche Seggenriede gekennzeichnet waren, sind inzwischen nasse bis frische Erlenbrüche entstanden. Zahlreiche ehemalige Streuwiesenflächen sind bewaldet oder wandeln sich aktuell zu Hochstaudenfluren um.
In der nördlichen Moorhälfte blieben durch kontinuierliche Wiesenpflege artenreiche Seggen-Kohldistelwiesen erhalten. In wenigen Quellbereichen kommen noch Kalkbinsen-Riede vor. Der zentrale Talraum entlang des Grabens wird von eutrophen bis mesotrophen - z. T. noch braunmoosreichen - Großseggen-Rieden eingenommen. Stärker ausgetrocknete Moorflächen findet man im Nordostteil des Tals. Der überwiegende Anteil des Moores war vermutlich ein Basenmoor mit kleinflächig kalkliebender Vegetation an Quellaustritten. Im Gebiet treten noch einige Kennarten der Kalkreichen Niedermoore wie z.B. der Sumpf-Baldrian (Valeriana dioica) auf.
Durch behutsame Maßnahmen soll erreicht werden, dass sich die Moore im Projektgebiet selbstständig erhalten können und die Basenmoorvegetation im Talzentrum reaktiviert wird. Dazu ist ein Teil der Gehölze zu entfernen, um die Oszillationsfähigkeit der Mooroberfläche wiederherzustellen. Weiterhin ist vorgesehen, die bestehende Wiesenpflege auf geeignete Nachbarflächen auszudehnen.